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FAQs

Häufige Fragen

AB WELCHEM ALTER KANN EINE NASENKORREKTUR DURCHGEFÜHRT WERDEN?

Eine Nasenkorrektur sollte nicht vor Abschluss des Wachstums durchgeführt werden, also nicht vor dem 17. - 18. Lebensjahr. Die Entscheidung zu einer Nasenkorrektur sollte keinesfalls leichtfertig oder kurzfristig getroffen werden. Unserer Erfahrung nach ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Selbstbild, gerade bei jungen Menschen, besonders wichtig. Im Zweifel gilt: abwarten und die Entscheidung weiter "reifen" lassen.

ÜBERNIMMT MEINE KRANKENVERSICHERUNG DIE KOSTEN?

Eine anteilige Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung ist nur bei einer zusätzlichen medizinischen Notwendigkeit möglich. So ist die Korrektur einer starken Verbiegung der Nasenscheidewand mit Nasenatmungsbehinderung eine Leistung der Krankenversicherung.

Für die Korrektur der äußeren Nase, insbesondere Nasenspitzen-, Nasenflügel- und ggf. Nasenrückenkorrektur im Sinne einer Schönheitskorrektur sowie die Verwendung des Ultraschallsystems ist keine Abrechnung über Ihre Krankenversicherung möglich und wird mit Ihnen entsprechend anteilig direkt abgerechnet. Reine Schönheitskorrekturen sind keine Leistung der Krankenversicherung.

WIE LANGE MUSS ICH AUF EINEN BERATUNGS- ODER OPERATIONSTERMIN WARTEN?

Derzeit liegt die Wartezeit für einen Beratungstermin bei etwa 4 - 8 Wochen, die für einen Operationstermin bei etwa 4 - 6 Monaten.

WIE GENAU IST DIE COMPUTERSIMULATION?

Die Computersimulation ist sehr hilfreich, um Ihre Wünsche zu erfassen und Ihnen eine Vorstellung der operativen Möglichkeiten und Grenzen zu vermitteln. Anhand unserer Erfahrung zeigen wir Ihnen, was in Ihrem individuellen Fall möglich, sinnvoll und ästhetisch ansprechend ist. Eine exakte Vorhersage des Operationsergebnisses ist natürlich nicht möglich. Es geht primär darum, Ihnen eine Vorstellung zu vermitteln, wie Ihre neue Nase nach der Operation in Ihrem Gesicht wirken wird.

IST EINE NASENKORREKTUR SCHMERZHAFT?

Die meisten Patienten klagen nach einer Operation nur über leichte Schmerzen, die mit Schmerzmitteln (z.B. Ibuprofen) gut zu beheben sind. Die Nase ist zudem durch eine äußere und innere Schiene stabilisiert und somit ruhiggestellt. Da die eventuell auftretenden Schwellungen ein Spannungsgefühl verursachen, ist es wichtig, das Gesicht in den ersten zwei Tagen nach der Operation intensiv zu kühlen. Das Ausmaß der Schwellung ist individuell sehr unterschiedlich und abhängig von dem durchgeführten Eingriff. Grundsätzlich gilt: je mehr am knöchernen Nasengerüst verändert wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Schwellung.

WIE LANGE MUSS ICH IM KRANKENHAUS BLEIBEN?

Die Länge des Krankenhausaufenthaltes richtet sich nach Art und Umfang der durchgeführten Operation. Aufwändigere Korrekturen sollten unter stationären Bedingungen erfolgen. Sie bleiben also ein bis zwei Nächte in der Klinik. Alleinige Korrekturen der Nasenspitze können problemlos ambulant durchgeführt werden, Sie müssen also nicht in der Klinik bleiben.

KANN ICH NACH DER OPERATION DURCH DIE NASE ATMEN?

Ja, eine Nasenatmung ist möglich, da wir auf die Verwendung von Nasentamponaden verzichten. Es werden lediglich weiche Silikonschienen in das Naseninnere gelegt. Diese ermöglichen eine ausreichende Nasenatmung und können meist nach 7 Tagen entfernt werden.

WIE LANGE KANN ICH NACH DER OP NICHT ARBEITEN?

Sie sollten mit einer Arbeitsunfähigkeit von zwei Wochen, bei anstrengender körperlicher Tätigkeit von drei Wochen, rechnen.